Wer eine 24-Stunden-Betreuung für eine schwer pflegebedürftige Person beantragen will, muss laut Hausbetreuungsgesetz die folgenden Voraussetzungen erfüllen
Die zu betreuende Person muss:
- Anspruch auf Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften zumindest der Stufe 3 nach dem Pflegegeld oder eine gleichartige Leistung haben, bzw.
- bei einer nachweislichen Demenzerkrankung Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 1 oder 2 und
- einen ständigen Betreuungsbedarf haben
- die vereinbarte Arbeitszeit muss mindestens 48 Stunden/Woche betragen
- die Betreuungskraft muss für die Dauer der Arbeitsperiode in die Hausgemeinschaft der zu betreuenden Person aufgenommen werden (Wohnraum und volle Verpflegung)
- es dürfen nur die gesetzlich festgelegten Betreuungstätigkeiten ausgeführt werden
Quelle:
BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage