Voraussetzung für eine 24h Betreuung

Wer eine 24-Stunden-Betreuung für eine schwer pflegebedürftige Person beantragen will, muss laut Hausbetreuungsgesetz die folgenden Voraussetzungen erfüllen

Die zu betreuende Person muss:

  • Anspruch auf Pflegegeld nach inländischen Rechtsvorschriften zumindest der Stufe 3 nach dem Pflegegeld oder eine gleichartige Leistung haben, bzw.
  • bei einer nachweislichen Demenzerkrankung Anspruch auf Pflegegeld der Stufen 1 oder 2 und
  • einen ständigen Betreuungsbedarf haben
  • die vereinbarte Arbeitszeit muss mindestens 48 Stunden/Woche betragen
  • die Betreuungskraft muss für die Dauer der Arbeitsperiode in die Hausgemeinschaft der zu betreuenden Person aufgenommen werden (Wohnraum und volle Verpflegung)
  • es dürfen nur die gesetzlich festgelegten Betreuungstätigkeiten ausgeführt werden

Quelle:
BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage
Welche Kosten können entstehen?

Was für uns spricht

  • Erfahrung, Kompetenz und der gemeinsame Wunsch, Menschen zu helfen
  • preiswerte 24 Stunden Pflegepakete für den individuellen Pflegebedarf
  • Übernahme sämtlicher bürokratischer und organisatorischer Aufgaben
  • Erhebung des Betreuungs- und Pflegebedarfs
  • Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal
  • ständige Erreichbarkeit der Pflegekräfte
  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Kontrollen

Unsere Kunden

Herr Franz Schantl mit Betreuerin Anita
Datenschutzeinstellungen