Wenn Sie sich für eine 24 Stunden Betreuung mit einer selbständigen Pflegekraft für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen entscheiden, ist es ratsam, sich zu Beginn des Arbeits- und Betreuungsverhältnisses zu überlegen, wie krankheits- oder urlaubsbedingte Ausfälle der Pflegeperson zu überbrücken sind. Ihre Pflegekraft sollte Ihnen daher im Vertrag verankerte Vertretungspersonen garantieren.
Für weitere Fragen und Informationen, wenden Sie sich am besten an die Pflege Agentur Ihres Vertrauens!
Alternativ dazu haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, vorübergehend
• die Angebote sozialer Dienste (Tageszentren, Heimhilfe, etc.)
• stationäre Kurzzeitpflege, die mittlerweile viele Pflegeheime während des Urlaubes oder Kuraufenthaltes der Hauptpflegeperson anbieten, in Anspruch zu nehmen.
Für diesbezügliche Angebote wenden Sie sich bitte an Ihre Gemeinde oder Ihr Magistrat, Ihre Bezirkshauptmannschaft oder Landesregierung.
Quelle:
BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage