Kostenfragen

Die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung richten sich vor allem nach dem Anstellungsverhältnis, in dem sich die Pflegekraft befindet, also, ob sie selbständig mit Gewerbeschein oder als ArbeitnehmerIn arbeitet.

 

  • Wird die Pflegekraft als ArbeitnehmerIn beschäftigt, fallen für den Dienstgeber zusätzlich zum vereinbarten Gehalt auch Steuern und Sozialabgaben an. Es gelten die Mindestlohntarife für Hausgehilfen und Hausangestellte, die allerdings von Bundesland zu Bundesland variieren.
    Weitere Informationen zu Mindestlohntarifen finden Sie unter www.bmask.gv.at.
  • Werden Sie von einer/einem selbständig Erwerbstätigen betreut, so unterliegt das Honorar der freien Vereinbarung zwischen AuftraggeberIn und AuftragnehmerIn. Selbständige Betreuungskräfte sind für die Entrichtung ihrer Steuern und Sozialabgaben selbst verantwortlich.

Quelle:
BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage
Welche Kosten können entstehen?

Was für uns spricht

  • Erfahrung, Kompetenz und der gemeinsame Wunsch, Menschen zu helfen
  • preiswerte 24 Stunden Pflegepakete für den individuellen Pflegebedarf
  • Übernahme sämtlicher bürokratischer und organisatorischer Aufgaben
  • Erhebung des Betreuungs- und Pflegebedarfs
  • Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal
  • ständige Erreichbarkeit der Pflegekräfte
  • Qualitätssicherung durch laufende Kontrollen

Unsere Kunden

Frau Katharina Tomberger und Betreuerin Andreea-Claudia
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