Qualitätssicherung

Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind vorgesehen?


Um das Wohl des Pflegepatienten, einen fairen Wettbewerb für die Pflegekraft auf dem Arbeitsmarkt und ein gutes Gefühl für Angehörige und Pflegepatient zu gewährleisten, gelten in Österreich Richtlinien der Qualitätssicherung für die 24-Stunden Pflege und Hausbetreuung.

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat sich daher für Regelungen und Gesetze eingesetzt und in den folgenden Punkten zusammengefasst.

Betreuungskräfte sind bei Besorgungen für den/die zu Betreuende an die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit gebunden.

Daher gelten die folgenden Bestimmungen und Richtlinien für die betreuende Person im 24-Stunden Betreuungsverhältnis:

  • die Führung eines Haushaltsbuches durch die/den Gewerbetreibende/n, in dem alle getätigten Ausgaben zu verzeichnen sind (dieses ist samt Belegsammlung 2 Jahre lang aufzubewahren)
  • die Festlegung von Handlungsleitlinien für den Alltag und für den Notfall (z. B. über die Verständigung von ÄrztInnen im Falle der erkennbaren Verschlechterung des Zustandes)
  • die ausreichende und regelmäßige Dokumentation der erbrachten Dienstleistungen. Diese hat schriftlich zu erfolgen und ist beiden Vertragsteilen zugänglich zu machen.
  • Ein kostenloser Hausbesuch durch eine diplomierte Pflegefachkraft, der vom Kompetenzzentrum „Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege“ der Sozialversicherungsanstalt der Bauern organisiert wird.
  • Als zusätzliche Maßnahme zur Qualitätssicherung sieht das Gesundheitsberufe-Rechtsänderungsgesetz 2007 u. a. vor, dass die Anordnung schriftlich erfolgen muss und diese auch widerrufen werden kann.
  • Weiters sind Betreuungskräfte zur Dokumentation und Information verpflichtet und sollen begleitend kontrolliert werden.
  • Die Betreuungskraft ist verpflichtet, mit anderen in die Pflege und Betreuung involvierten Personen und Einrichtungen zum Wohl der zu betreuenden Person zusammenzuarbeiten
  • Die Betreuungskraft ist zur Verschwiegenheit über alle ihr in Ausübung der Tätigkeit bekannt gewordenen oder anvertrauten Angelegenheiten verpflichtet, soweit sie nicht davon befreit wurde oder sich eine Auskunftsverpflichtung aus gesetzlichen Bestimmungen ergibt.

Quelle:
BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage; WKO, Vortrag 27.05.2013
Welche Kosten können entstehen?

Was für uns spricht

  • Erfahrung, Kompetenz und der gemeinsame Wunsch, Menschen zu helfen
  • preiswerte 24 Stunden Pflegepakete für den individuellen Pflegebedarf
  • Übernahme sämtlicher bürokratischer und organisatorischer Aufgaben
  • Erhebung des Betreuungs- und Pflegebedarfs
  • Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal
  • ständige Erreichbarkeit der Pflegekräfte
  • Qualitätssicherung durch regelmäßige Kontrollen

Unsere Kunden

Herr Franz Schantl mit Betreuerin Anita
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