Höhe der Förderung

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung wird 12mal jährlich ausgezahlt und richtet sich danach, ob Sie unselbständige oder selbständige Betreuungskräfte beschäftigen.

Ist die Betreuungskraft in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt, beträgt die monatliche Förderung EUR 800,00 (eine angestellte Betreuungskraft), bzw. EUR 1.600,00 (zwei angestellte Betreuungskräfte).


Bei Selbständigen beträgt die Förderung pro Betreuungskraft EUR 400,00 pro Monat, für zwei Betreuungskräfte also EUR 800,00. Voraussetzung ist, dass die Betreuungskraft das freie Gewerbe der Personenbetreuung angemeldet hat oder ihre selbständige Tätigkeit von einem anderen EU-Mitgliedsstaat aus vorübergehend in Österreich ausübt.

Die unterschiedliche Förderungshöhe berechnet sich nach der Höhe der jeweiligen Sozialversicherungsabgaben für selbständige und angestellte Pflegekräfte.

Quelle:
https://www.oesterreich.gv.at/themen/soziales/pflege/1/Seite.360534.html

Welche Kosten können entstehen?

Was für uns spricht

  • Erfahrung, Kompetenz und der gemeinsame Wunsch, Menschen zu helfen
  • preiswerte 24 Stunden Pflegepakete für den individuellen Pflegebedarf
  • Übernahme sämtlicher bürokratischer und organisatorischer Aufgaben
  • Erhebung des Betreuungs- und Pflegebedarfs
  • Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal
  • ständige Erreichbarkeit der Pflegekräfte
  • Qualitätssicherung durch laufende Kontrollen

Unsere Kunden

Frau Christa Videmsek mit Betreuerin Ramona
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