Einkommensgrenzen

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Eine Förderung kann gewährt werden, wenn das monatliche Netto-Gesamteinkommen der zu betreuenden Person einen Betrag von EUR 2.500,00 nicht übersteigt. Diese Einkommensgrenze erhöht sich für jede/n unterhaltsberechtigte/n Angehörige/n um EUR 400,00 für eine/n behinderte/n, unterhaltsberechtigte/n Angehörige/n um EUR 600,00. Nicht zum Einkommen zählen u. a. Pflegegeld, Versehrtenrenten (Unfallrenten) oder vergleichbare Leistungen, Sonderzahlungen, Familienbeihilfen, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfen oder Wohnbeihilfen.

Quelle:
BM f. Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage.

Welche Kosten können entstehen?

Was für uns spricht

  • Erfahrung, Kompetenz und der gemeinsame Wunsch, Menschen zu helfen
  • preiswerte 24 Stunden Pflegepakete für den individuellen Pflegebedarf
  • Übernahme sämtlicher bürokratischer und organisatorischer Aufgaben
  • Erhebung des Betreuungs- und Pflegebedarfs
  • Vermittlung von qualifiziertem Pflegepersonal
  • ständige Erreichbarkeit der Pflegekräfte
  • Qualitätssicherung durch laufende Kontrollen

Unsere Kunden

Herr Franz Schantl mit Betreuerin Anita
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