Illegale Beschäftigung in der 24-Stunden-Betreuung
Was kann passieren, wenn ich illegal Betreuerinnen beschäftigt habe?
Die Entscheidung für eine 24-Stunden-Betreuung bringt Verantwortung mit sich – sowohl menschlich als auch rechtlich. Wer eine Pflegekraft oder Betreuungskraft beschäftigt, sollte die gesetzlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Denn eine illegale Anstellung kann Strafen, hohe Kosten und sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Nachfolgend finden Sie den bestehenden Gesetzesauszug
Daher gelten die folgenden Bestimmungen und Richtlinien für die betreuende Person im 24-Stunden-Betreuungsverhältnis:
- Wer Betreuungskräfte aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten) ohne arbeitsmarktbehördliche Genehmigung beschäftigt, kann dafür nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) wegen illegaler Ausländerbeschäftigung bestraft werden (Geldstrafen von 1.000 Euro aufwärts).
- Erlangt die Gebietskrankenkasse von einer illegalen Beschäftigung Kenntnis, wird die Betreuungskraft mit Beginn der Beschäftigung, also rückwirkend (maximal für fünf Jahre), in die Pflichtversicherung einbezogen.
- Für diesen Zeitraum werden dem/der DienstgeberIn auch Beiträge vorgeschrieben.
- Weiters stellen Verstöße gegen die Melde-, Anzeige- und Auskunftspflicht (gegen melderechtliche Vorschriften) gemäß § 111 ASVG Verwaltungsübertretungen dar, die von der Bezirksverwaltungs-behörde bestraft werden.
- Die Bezirkverwaltungsbehörde ist ermächtigt, bei einem erstmaligen ordnungswidrigen Handeln, geringfügigem Verschulden und unbedeutenden Folgen die Geldstrafe herabzusetzen.
- Weiters werden von den Gebietskrankenkassen Beitragszuschläge gemäß § 113 ASVG vor geschrieben, wenn die Anmeldung zur Sozialversicherung nicht oder verspätet erstattet, das Entgelt nicht oder verspätet gemeldet oder ein zu niedriges Entgelt gemeldet wird, bzw. wenn Fristen für die Vorlage von Versicherungs- oder Abrechnungsunterlagen nicht eingehalten werden. Die Höhe des Zuschlages hängt jeweils von der Art des Verstoßes ab, wobei auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Beitragsschuldners oder der Beitragsschuldnerin und die Art des Meldeverstoßes zu berücksichtigen sind.
- Erfolgt die Einzahlung der Sozialversicherungsbeiträge verspätet, so sind Verzugszinsen in der festgelegten Höhe (2012: 8,88 % p.a.) vor zuschreiben, wenn kein Beitragszuschlag vorgeschrieben wird.
Quelle: BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, 24-Stunden-Betreuung, 10. Auflage
Illegale Pflegekräfte: Strafe, Sozialversicherung und tatsächliche Kosten
Viele Familien unterschätzen die Folgen einer
illegalen Beschäftigung
in der Pflege. Neben einer unmittelbaren Geldstrafe können zusätzliche Belastungen entstehen:
- Nachzahlung der Sozialversicherung bis zu fünf Jahre rückwirkend
- Hohe Beitragszuschläge bei Meldeverstößen
- Verzugszinsen bei verspäteter Zahlung
- Verwaltungsstrafen wegen Verletzung von Meldepflichten
- Risiko eines strafrechtlichen Vorwurfs im Zusammenhang mit Sozialbetrug
Gerade bei einer langfristigen 24-Stunden-Betreuung können sich diese
Kosten
schnell auf mehrere tausend Euro summieren. Eine vermeintlich günstigere Betreuungskraft ohne ordnungsgemäße Anmeldung wird so rasch zur finanziellen Belastung.
Darüber hinaus besteht
Wie Sie eine illegale Beschäftigung vermeiden können
Als Angehörige möchten Sie vor allem eines: Sicherheit und gute Betreuung für Ihre Liebsten. Mit folgenden Maßnahmen vermeiden Sie rechtliche Probleme:
Darauf sollten Sie achten:
- Beschäftigung nur mit gültiger arbeitsmarktbehördlicher Genehmigung
- Ordnungsgemäße Anmeldung bei der Sozialversicherung
- Klare vertragliche Regelung der Betreuung
- Transparente Abrechnung der Leistungen
- Zusammenarbeit mit einer seriösen Vermittlungsagentur
Eine legale Betreuung schützt nicht nur vor Strafen – sie bietet auch Sicherheit für die betreute Person und die Betreuungskraft.
Wichtig zu wissen:
- Selbstständige Personenbetreuerinnen benötigen eine Gewerbeberechtigung
- Bei unselbstständiger Anstellung gelten arbeitsrechtliche Vorschriften
- Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung können nur bei legaler Beschäftigung beantragt werden
Pflegeservice24 bietet rechtssichere 24-Stunden-Betreuung in Graz & Steiermark
Wir begleiten Sie und Ihre Familie professionell und einfühlsam bei der Organisation einer legalen 24-Stunden-Betreuung.
Unsere Unterstützung umfasst:
- Prüfung aller rechtlichen Voraussetzungen
- Organisation der Anmeldung bei der Sozialversicherung
- Transparente Darstellung aller Kosten
- Beratung zu Fördermöglichkeiten
- Laufende Betreuung und Ansprechpartner vor Ort in Graz
Wir sorgen dafür, dass weder Sie noch Ihre Betreuungskraft rechtliche Risiken eingehen.
FAQ – Häufige Fragen
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Was gilt als illegale Beschäftigung einer Pflegekraft?
Eine illegale Beschäftigung liegt vor, wenn eine Pflegekraft oder Betreuungskraft ohne gültige Genehmigung oder ohne Anmeldung zur Sozialversicherung tätig ist.
Die Qualität wird unter anderem durch diplomierte Pflegefachkräfte im Rahmen von Hausbesuchen sowie durch laufende Dokumentation und gesetzliche Vorgaben überprüft.
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Wer haftet bei einem Unfall der Pflegekraft im Haushalt?
Ist die Pflegekraft nicht ordnungsgemäß angemeldet, kann im Schadensfall die Familie persönlich haften. Dazu zählen:
- Arbeitsunfälle im Haushalt
- Sachschäden
- Haftungsansprüche bei Verletzungen
Eine korrekte Anmeldung bei der Sozialversicherung schützt sowohl die Betreuungskraft als auch die betreute Person und deren Angehörige. Rechtssicherheit verhindert hohe finanzielle Risiken und mögliche Verfahren wegen Sozialbetrug oder illegaler Beschäftigung.
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