Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung

Transparente Infos zu Anspruch, Förderhöhe und Antragswegen – damit Sie die 24-Stunden-Betreuung optimal unterstützt finanzieren können.

Die Kosten für eine 24-Stunden-Betreuung stellen für viele Familien eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Glücklicherweise können diese Ausgaben durch gesetzliche Förderungen teilweise ausgeglichen werden. Solche Förderungen helfen dabei, die Betreuung von Angehörigen im eigenen Zuhause sicherzustellen und gleichzeitig finanzielle Entlastung zu bieten.


Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um förderungsberechtigt zu sein? Welche Einkommensgrenzen gelten und was passiert, wenn diese knapp überschritten werden? Wie hoch sind die staatlichen Zuschüsse, welche Qualifikationen muss die Betreuungskraft mitbringen und wo können Sie die Förderung beantragen?


Mit diesen klar gegliederten Informationen möchten wir Ihnen Orientierung geben, damit Sie die passende Förderung für Ihre individuelle Betreuungssituation unkompliziert beantragen und optimal nutzen können. Damit Ihre Angehörigen bestmöglich versorgt sind und Sie gleichzeitig von staatlicher Unterstützung profitieren können.

Voraussetzungen für eine Förderung

Wann bin ich förderungsberechtigt?

Einkommensgrenzen

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Überschreiten der Einkommensgrenzen

Was ist, wenn mein Einkommen darüber liegt?

Höhe

der Förderung

Wie hoch ist die Förderung?

Ausbildung der Betreuungskraft

Welche Voraussetzungen müssen Betreuungskräfte erfüllen?

Wichtige
Anlaufstellen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Wichtige Hinweise

zur Förderung

Erfahren Sie, unter welchen Voraussetzungen Sie finanzielle Unterstützung für die 24‑Stunden‑Betreuung zu Hause erhalten?

Landesstellen des Sozialministerium Service

Für Fragen zu Fördermodellen für die 24-Stunden-Betreuung in Österreich, wenden Sie sich an die Landesstellen des Sozialministerium Service.

Pflegeservice24 OG - 24-Stunden pflege

Immer bestens unterstützt – finanziell entlastet

Mit den staatlichen Förderungen für die 24-Stunden-Betreuung können Sie die Betreuung Ihrer Liebsten sicherstellen und gleichzeitig finanzielle Entlastung erhalten – damit eine hochwertige Versorgung ohne finanzielle Sorgen möglich bleibt.

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Voraussetzungen für eine Förderung

Wann bin ich förderungsberechtigt?

Eine Förderung zur 24-Stunden-Betreuung kann gewährt werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:

  • Es muss ein Betreuungsverhältnis gemäß Hausbetreuungsgesetz vorliegen.
  • Die betreute Person bezieht Pflegegeld mindestens der Stufe 3 nach dem Bundespflegegeldgesetz.
  • Eine Notwendigkeit zur 24-Stunden-Betreuung muss gegeben sein (bei Pflegegeldstufe 5 und höher wird sie meist angenommen).
  • Die Betreuungsperson/en werden für die Dauer des Betreuungszeitraums in die Hausgemeinschaft aufgenommen.
  • Die betreuenden Personen müssen die gesetzlichen Qualitätsanforderungen erfüllen (Ausbildung oder Erfahrung; Details weiter unten). 

Quelle: https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html - Letzte Aktualisierung: 30. Dezember 2025

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Einkommensgrenzen

Welche Einkommensgrenzen gelten?

Die Förderung kann gewährt werden, wenn das Netto-Gesamteinkommen der betreuten Person bestimmte Grenzen nicht überschreitet.
Aktuell gilt:

  • Grundgrenze: 2.500 € Netto pro Monat
  • Für jede unterhaltsberechtigte Person erhöht sich diese Grenze um 400 €
  • Für unterhaltsberechtigte Personen mit Behinderung erhöht sich die Grenze um 600 €

Pflegegeld, Sonderzahlungen, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld oder Wohnbeihilfen werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt.

Quelle: https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html - Letzte Aktualisierung: 30. Dezember 2025

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Überschreiten der Einkommensgrenzen

Was passiert, wenn mein Einkommen knapp darüber liegt?

Liegt das monatliche Einkommen der zu betreuenden Person nur geringfügig über der zulässigen Einkommensgrenze, kann trotzdem eine Förderung gewährt werden, wenn der Unterschied zum maximal möglichen Förderbetrag mindestens 50 € beträgt. Dies ermöglicht auch Haushalten mit leicht höherem Einkommen eine teilweise Förderung.

Quelle: https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html - Letzte Aktualisierung: 30. Dezember 2025

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Höhe der Förderung

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird 12-mal jährlich ausbezahlt und richtet sich nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses:

Angestellte Betreuungskraft

  • 1 Kraft: EUR 800 / Monat
  • 2 Kräfte: EUR 1.600 / Monat

Selbständige Betreuungskraft

  • 1 Betreuungskraft: 400 € pro Monat
  • 2 Betreuungskräfte: 800 € pro Monat
  • 28-Tage-Regel: Wenn eine selbstständige Betreuungskraft durchgehend mindestens 28 Tage am Stück im Einsatz ist, beträgt der Förderbetrag ebenfalls 800 € pro Monat (auch bei nur einer Kraft).

Quelle: https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Angehoerige/Pflege_und_Betreuung/24-Stunden-Betreuung/24-Stunden-Betreuung.de.html

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Ausbildung der Betreuungskraft

Welche Voraussetzungen müssen Betreuungskräfte erfüllen?

Für den Förderungsanspruch muss die Betreuungskraft eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  1. Nachweis einer theoretischen Ausbildung, die im Wesentlichen der Ausbildung einer Heimhilfe entspricht.
  2. Nachweis, dass sie die betreute Person mindestens sechs Monate sachgerecht betreut hat.
  3. Vorlage einer delegierten Befugnis zu pflegerischen oder ärztlichen Tätigkeiten (schriftlich und unter Anleitung bzw. Anordnung durch qualifiziertes Personal).

Quelle: https://www.sozialministerium.gv.at/Themen/Pflege/24-Stunden-Betreuung.html - Letzte Aktualisierung: 30. Dezember 2025

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Anlaufstellen

Wo kann ich die Förderung beantragen?

Für Fragen und die Antragstellung zur Förderung der 24-Stunden-Betreuung ist das Sozialministeriumservice zuständig. Dort können Sie den Antrag stellen und notwendige Unterlagen einreichen:

  • Sozialministeriumservice, Babenbergerstraße 5, 1010 Wien
  • Tel.: 05 99 88 (österreichweit)

Der Antrag sollte möglichst vor Beginn oder zeitnah zur Begründung des Betreuungsverhältnisses eingebracht werden. Online-Anträge sind ebenfalls möglich – eine Bürgerkarte oder Handysignatur ist dafür erforderlich.

Erforderliche Unterlagen können u. a. sein:

  • Nachweis des Pflegegeldbezugs
  • Einkommensnachweise (z. B. Kontoauszüge, Bescheide)
  • Meldezettel der Betreuungskraft/-kräfte
  • Gewerbeschein oder Nachweis der Anmeldung zur Sozialversicherung
  • Nachweis über Ausbildung oder Nachweis sachgerechter Betreuung (wo erforderlich) 

Quelle:  https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Angehoerige/Pflege_und_Betreuung/24-Stunden-Betreuung/24-Stunden-Betreuung.de.html

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Wichtige Hinweise zur Förderung

  • Die Förderung wird unabhängig vom Vermögen der betreuten Person gewährt; es zählt nur das monatliche Netto-Einkommen.
  • Droht ein Wechsel der Betreuungsperson während laufender Förderung, kann der Zuschuss in der Regel weitergeführt werden, wenn die neuen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Die Einkommensgrenzen und Förderhöhen werden derzeit nicht laufend an die Inflation angepasst – eine Erhöhung der Förderbeträge steht politisch immer wieder zur Debatte. 

Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/de/themen/pflege/1/Seite.360534;  https://www.sozialministeriumservice.gv.at/Angehoerige/Pflege_und_Betreuung/24-Stunden-Betreuung/24-Stunden-Betreuung.de.html; https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20250123_OTS0067/foerderung-zur-24-stunden-betreuung-wieder-keine-anpassung-an-die-inflation?

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Landesstellen des Sozialministerium Service

Für Fragen zu Fördermodellen für die 24-Stunden-Betreuung in Österreich, wenden Sie sich an die Landesstellen des Sozialministerium Service.

Steiermark
Babenbergerstraße 35
8021 Graz
Tel.: 0316/7090
Fax: 05 99 88-6899
Mail: post.steiermark@sozialministeriumservice.at

Kärnten
Kumpfgasse 23-25
9020 Klagenfurt
Tel: 0463/5864-0 Fax: 05 99 88-5888
Mail: post.kaernten@sozialministeriumservice.at

Burgenland
Neusiedler Straße 46
7000 Eisenstadt
Tel: 02682/64 046 Fax: 05 99 88-7412
Mail: post.burgenland@sozialministeriumservice.at

Wien
Babenbergerstraße 5
1010 Wien
Tel: 01/588 31
Fax: 05 99 88 / 2266
Mail: 
post.wien@sozialministeriumservice.at

Niederösterreich
Daniel-Gran-Straße 8/3. Stock
3100 St. Pölten
Tel: 0 27 42/ 31 22 24
Fax: 0 27 42/ 31 22 24 - 76 55
Mail: post.niederoesterreich@sozialministeriumservice.at

Oberösterreich
Gruberstraße 63
4021 Linz
Tel: 0732/7604-0
Fax: 0732/7604-4400
Mail: post.oberoesterreich@sozialministeriumservice.at

Salzburg
Auerspergstraße 67a
5020 Salzburg
Tel: 0662/88 983-0
Fax: 05 99 88-3499
Mail: post.salzburg@sozialministeriumservice.at

Tirol
Herzog-Friedrich-Straße 3
6020 Innsbruck
Tel: 0512/563 101
Fax: 05 99 88 / 7075
Mail: post.tirol@sozialministeriumservice.at

Vorarlberg
Rheinstraße 32/3
6900 Bregenz
Tel: 05574/6838
Fax: 05 99 88-7205
Mail: post.vorarlberg@sozialministeriumservice.at

Förderungen nutzen – finanzielle Entlastung sichern!

Gesetzliche Förderungen können die Kosten einer 24-Stunden-Betreuung erheblich reduzieren. Pflegeservice24 unterstützt Sie dabei, alle Voraussetzungen zu prüfen, die passende Förderung zu beantragen und die Betreuung Ihrer Liebsten optimal abzusichern.

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